Tag der Gerechtigkeit: Die Grenzen des Internationalen Strafgerichtshofs

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Heute (17. Juli) ist der internationale Tag der Gerechtigkeit. Ein Wort mit viel Bedeutung, aber auch viel Gewicht. Laut Definition der Bundeszentrale für politische Bildung sei Gerechtigkeit ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates. Wenig verwunderlich also, dass man den Tag der Gerechtigkeit auch als Tag des Internationalen Strafgerichtshofs ( IStGH) bezeichnen könnte. Seit 2010 wird an diesem Tag darauf hingewiesen, wie wichtig ein verbindliches Völkerstrafrecht ist, wofür sich unter anderem der IStGH einsetzt. Leider zeigen die Entwicklungen der vergangenen Jahre, dass dieser Tag immer wichtiger wird.

Putin und der Internationale Strafgerichtshof

Seit nun mehr als vier Jahren führt Russland Krieg mit der Ukraine. Gegen den russischen Präsidenten, oder besser gesagt Diktator Wladimir Putin hat der Internationale Strafgerichtshof schon im März 2023 einen Haftbefehl erlassen. Der IStGH wirft ihm vor, die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland veranlasst zu haben. Das gilt als Kriegsverbrechen.

Eine weltweite Warnung war dieser Haftbefehl wohl nicht, denn seit April 2023 herrscht ein brutaler Bürgerkrieg im Sudan. Die reguläre Armee und die paramilitärische RSF-Miliz kämpfen um die Vorherrschaft – mit schwerster völkerrechtlicher Verbrechen, darunter Massenmorde und Vergewaltigungen. Der Gerichtshof ermittelt wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Währenddessen ist im Sudan kein Ende der Verbrechen in Sicht.

Haftbefehle gegen israelische Politiker und Hamas

2023 das Jahr der Kriegsverbrechen? Während der Konflikt zwischen Hamas und Israel sehr viel älter ist, eskalierte er Ende 2023 erneut. Auch hier ermittelt der IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Beiden Seiten werden schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen. So hat der IStGH Ende 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den ehemalige israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant und den Hamas-Führer Mohammed Deif erlassen. Eine traurige Zusammenfassung längst nicht aller Verbrechen, mit denen sich der Gerichtshof noch lange befassen muss.

Gegen wen kann der IStGH ermitteln und vorgehen?

Der Internationale Strafgerichtshof nahm 2002 seine Tätigkeit auf. Rechtsgrundlage ist ein multilateraler Vertrag, der 1998 von 120 Staaten zur Gründung unterzeichnet wurde. Seine Gerichtsbarkeit kann er in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausüben. Außerdem gibt es sogenannte Situationsländer, die keine Vertragsstaaten sind, in denen der IStGH dennoch agiert. Beispiele hierfür sind Libyen, Sudan, Ukraine, Afghanistan, Elfenbeinküste, Georgien, Kenia, Malia und viele mehr.

Wen sprach der Gerichtshof schuldig?

Als Erfolg führt der IStGH beispielsweise das Urteil gegen den islamistischen Rebellenführer Ahmad al-Faqi al-Mahdi an. Dies war das erste internationale Urteil. Der Rebellenführer wurde 2016 schuldig gesprochen, historische und religiöse Denkmäler in Timbuktu zerstört zu haben, und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Nach Absitzen seiner Haftzeit wurde er 2022 freigelassen.

Ebenfalls 2016 wurde der ehemalige kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba wegen Vergewaltigung und Mord als Kriegsverbrechen verurteilt. Dies galt als Meilenstein für die Anerkennung sexueller Gewalt als Waffe. Allerdings ging er in Berufung, der 2018 stattgegeben wurde. Er wurde von den Vorwürfen der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen.

Und was ist mit den Opfern?

2024 gab der Internationale Strafgerichtshof bekannt, dass zehntausende Opfer des ehemaligen Kommandeurs Dominic Ongwen in Uganda eine Entschädigung erhalten sollen. Er war oberster Befehlshaber der Lord’s Resistance Army, die die Zivilbevölkerung von Zentralafrika bis Uganda angriff. Laut Trust Fund For Victims, dem Treuhandfonds des IStGH, erhielten mehr als 100.000 Opfer von diversen Verbrechen Entschädigungen.

Ein großer Faktor für den Erfolg des Gerichtshofs ist die Kooperation der unterschiedlichen Länder. Beschuldigte können nur dann vor Gericht landen, wenn sie auch ausgeliefert werden. Zudem ist die Prozessführung im Hinblick auf Sprachbarrieren, Beweisführung und die Sicherheitslage in den jeweiligen Ländern langwierig.

Ein großer Kritikpunkt ist die Kündbarkeit des Vertrags. Sobald ein Mitgliedsstaat kündigt, wie Burundi und die Philippinen 2019, können deren Kriegsverbrecher nur für die mutmaßlichen Taten während der Mitgliedschaft angeklagt und belangt werden, nicht aber für die Zeit danach. Das gilt auch in die Vergangenheit gerichtet: Der IStGH darf keine Verbrechen, die vor dem Inkrafttreten des Römer Statuts begangen worden sind, ahnden.

Es steht und fällt mit den jeweiligen Staaten und deren Vorbildfunktion, den Gerichtshof ernst zu nehmen. Zumal der IStGH selbst als Vorbild fungiert. In Deutschland setzen sich beispielsweise Organisationen für eine Überarbeitung des deutschen Völkerstrafrechts nach Vorbild des Römer Statuts ein.

Derartige Kriegsverbrechen und Verbrechen an der Menschlichkeit wird der IStGH mit seiner aktuellen Bilanz allerdings nicht verhindern können, aber den Opfern vielleicht ein stückweit Gerechtigkeit und Entschädigung ermöglichen.

Vorschaubild: Ein Teil des Gedenkfriedhofs für die Opfer des Völkermords von Srebrenica, Bosnien. Er befindet sich unweit der Stadt. Foto: Büsra/Pexels

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